Satzung der Akademischen Vereinigung Kristall zu Clausthal im Schwarzburgbund
Satzungder Akademischen Vereinigung Kristall zu Clausthal im Schwarzburgbund
§ 1 Die Akademische Vereinigung Kristall (AVK) zu Clausthal im Schwarzburgbund (SB) ist ein Zusammenschluss von Studenten und Studentinnen der Technischen Universität Clausthal.
§ 2 Die AVK sieht ihre Aufgabe darin, die Freundschaft unter ihren Mitgliedern zu pflegen und diese in gegenseitiger Erziehung zu verantwortungsbewussten Menschen heranzubilden.
§ 3 Die AVK bemüht sich um Fortbildung ihrer Mitglieder in wissenschaftlicher, kultureller und gesellschaftlicher Hinsicht.
§ 4 Die AVK erwartet von ihren Mitgliedern eine Auseinandersetzung mit dem Christentum.
§ 5 Das Zusammenleben in der Verbindung soll von demokratischen Grundsätzen geleitet werden.
§ 6 Die AVK verfolgt keine parteipolitischen Ziele.
§ 7 Studentische Überlieferungen werden in der Verbindung gepflegt, sofern sie der heutigen geistigen und sozialen Situation Rechnung tragen.
§ 8 Die AVK lehnt Mensur und Satisfaktion mit der Waffe ab.
§ 9 Die AVK trägt keine Farben.
§10 Eine Geschäftsordnung regelt weitere Verbindungsangelegenheiten.
§11 Satzungsänderungen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Altherrenvereinigung e.V. der AVK.
§12 Die AVK gehört seit der SBT 1958 dem Schwarzburgbund an.
§13 Die Satzung tritt mit dem 26.05.1990 in Kraft.